Glossar: Eigenheim-Finanzierung & Eigenkapital
Bauen - Wohnen - Leben im Wandel der Zeit
Der Traum vom Eigenheim
— Der Traum vom Eigenheim. Zu dem deutschen Lebenstraum gehört auch das eigene Haus, was bestenfalls sogar selbst gebaut wird. Dieser Traum wird immer schwieriger zu realisieren, da die Preise immer teurer werden, obwohl die Gehälter gleich oder nur leicht steigen. Zudem stehen nicht mehr allzu viele Grundstücke zu Verfügung und wenn doch, dann sind die Preise noch teurer. ... weiterlesen ...
Schlagworte: Architekt Bauherr Baukosten Eigenheim Eigenkapital Energieeffizienz Finanzierung Förderprogramm Grundstück Haus Hausbau IT Immobilie Jahr Kosten Lage Planung Steuerungssystem Traum Wahl Wert Zins
Schwerpunktthemen: Eigenheim Grundstück Haus Hausbau
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Glossar - Relevante Begriffe prägnant erkärt
Dieses Glossar erklärt wichtige Begriffe im Zusammenhang mit dem Erwerb und Bau eines Eigenheims. Es umfasst Definitionen zu Finanzierung, Planung, Bauphasen und rechtlichen Aspekten. Ziel ist es, angehenden Bauherren und Käufern einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Fachtermini zu geben. So können Sie informierte Entscheidungen treffen und Ihr Bauvorhaben erfolgreich umsetzen.
Glossar - Schnellsprungziele
- Architektenvertrag
- Bauabnahme
- Bauantrag
- Baudarlehen
- Bauerlaubnis
- Baufinanzierung
- Baugrundgutachten
- Bauherr
- Bauleistungsversicherung
- Baunebenkosten
- Bausparvertrag
- Blower-Door-Test
- Eigenkapital
- Energieausweis
- Erschließungskosten
- Festpreis
- Grundbuch
- Grunderwerbsteuer
- Grundschuld
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Architektenvertrag
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Ein Architektenvertrag ist ein Werkvertrag zwischen Bauherrn und Architekt, der die Leistungen des Architekten für Planung und Bauüberwachung regelt. Er umfasst in der Regel alle Leistungsphasen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Der Vertrag sollte detaillierte Angaben zu den Architektenleistungen, dem Honorar, den Zahlungsmodalitäten und den Haftungsfragen enthalten. Ein klar definierter Architektenvertrag ist essenziell für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und zur Vermeidung von Streitigkeiten.
- Wortvariationen: Architekten-Werkvertrag
- Internationale Begriffe: EN: Architect's contract, FR: Contrat d'architecte, ES: Contrato de arquitecto, IT: Contratto di architetto
- Synonyme: Architektenvertrag
- Abgrenzung: Bauvertrag, Werkvertrag
- Verwandte Konzepte: Architekt, Bauherr, Leistungsphasen, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
- Fachgebiete: Baurecht, Architektenrecht
- Anwendungsbereiche: Festlegung der Architektenleistungen, Regelung des Honorars, Definition der Haftung, Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Bauherr und Architekt
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Bauabnahme
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Die Bauabnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn nach Fertigstellung. Sie dokumentiert, dass das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist für Mängel. Der Bauherr sollte das Bauwerk sorgfältig prüfen und eventuelle Mängel protokollieren. Die Bauabnahme kann ausdrücklich, stillschweigend oder durch Nutzung erfolgen.
- Wortvariationen: Abnahme des Bauwerks
- Internationale Begriffe: EN: Building acceptance, FR: Réception des travaux, ES: Recepción de obra, IT: Accettazione dei lavori
- Synonyme: Bauabnahme
- Abgrenzung: Bauzustandsbericht
- Verwandte Konzepte: Gewährleistung, Mängelrüge, Fertigstellung
- Fachgebiete: Baurecht
- Anwendungsbereiche: Beginn der Gewährleistungsfrist, Übernahme des Bauwerks durch den Bauherrn, Dokumentation des Zustands
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Bauantrag
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Ein Bauantrag ist ein formeller Antrag auf Baugenehmigung, der bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden muss. Er enthält alle erforderlichen Unterlagen, wie Bauzeichnungen, Lagepläne und Baubeschreibungen. Der Bauantrag dient dazu, die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu prüfen. Ohne Baugenehmigung darf in der Regel nicht mit dem Bau begonnen werden.
- Wortvariationen: Antrag auf Baugenehmigung
- Internationale Begriffe: EN: Building permit application, FR: Demande de permis de construire, ES: Solicitud de licencia de obra, IT: Richiesta di permesso di costruire
- Synonyme: Baugenehmigungsantrag
- Abgrenzung: Bauvoranfrage
- Verwandte Konzepte: Baugenehmigung, Baubehörde, Bauordnung
- Fachgebiete: Baurecht, Verwaltungsrecht
- Anwendungsbereiche: Einholung der Baugenehmigung, Nachweis der Übereinstimmung mit den Bauvorschriften, Grundlage für den Baubeginn
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Baudarlehen
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Ein Baudarlehen ist ein Kredit, der speziell zur Finanzierung eines Bauvorhabens oder des Erwerbs einer Immobilie aufgenommen wird. Es wird in der Regel durch eine Grundschuld auf dem Grundstück oder der Immobilie abgesichert. Die Zinsen für ein Baudarlehen sind oft niedriger als bei anderen Kreditarten. Die Tilgung erfolgt in monatlichen Raten über einen längeren Zeitraum.
- Wortvariationen: Immobilienkredit, Baufinanzierung
- Internationale Begriffe: EN: Construction loan, FR: Prêt immobilier, ES: Préstamo hipotecario, IT: Mutuo ipotecario
- Synonyme: Baukredit
- Abgrenzung: Konsumentenkredit
- Verwandte Konzepte: Zinsen, Tilgung, Grundschuld, Finanzierung
- Fachgebiete: Finanzrecht
- Anwendungsbereiche: Finanzierung des Bauvorhabens, Absicherung durch Grundschuld, langfristige Tilgung
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Bauerlaubnis
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Die Bauerlaubnis, auch Baugenehmigung genannt, ist die behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Sie wird von der zuständigen Baubehörde erteilt, nachdem geprüft wurde, ob das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Ohne Bauerlaubnis ist der Baubeginn in der Regel nicht zulässig. Die Bauerlaubnis ist in der Regel befristet.
- Wortvariationen: Baugenehmigung
- Internationale Begriffe: EN: Building permit, FR: Permis de construire, ES: Licencia de obra, IT: Permesso di costruire
- Synonyme: Baugenehmigung
- Abgrenzung: Bauvorbescheid
- Verwandte Konzepte: Bauantrag, Baubehörde, Bauordnung
- Fachgebiete: Baurecht, Verwaltungsrecht
- Anwendungsbereiche: Legalisierung des Bauvorhabens, Nachweis der Übereinstimmung mit den Bauvorschriften, Voraussetzung für den Baubeginn
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Baufinanzierung
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Baufinanzierung umfasst alle Maßnahmen zur finanziellen Absicherung eines Bauvorhabens oder des Erwerbs einer Immobilie. Dazu gehören Eigenkapital, Bausparverträge, Baudarlehen und öffentliche Fördermittel. Eine solide Baufinanzierung ist entscheidend für die Realisierung des Eigenheimtraums. Sie sollte sorgfältig geplant und an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Eine umfassende Beratung durch Experten ist empfehlenswert.
- Wortvariationen: Immobilienfinanzierung
- Internationale Begriffe: EN: Construction financing, FR: Financement immobilier, ES: Financiación inmobiliaria, IT: Finanziamento immobiliare
- Synonyme: Baukredit
- Abgrenzung: Konsumentenkredit
- Verwandte Konzepte: Eigenkapital, Bausparvertrag, Baudarlehen, Fördermittel
- Fachgebiete: Finanzrecht
- Anwendungsbereiche: Sicherstellung der finanziellen Mittel für das Bauvorhaben, langfristige Planung der Tilgung, Nutzung von Fördermöglichkeiten
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Baugrundgutachten
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Ein Baugrundgutachten ist eine Untersuchung des Baugrunds, die vor Baubeginn durchgeführt wird. Es dient dazu, die Beschaffenheit des Bodens, die Tragfähigkeit und das Vorhandensein von Altlasten zu ermitteln. Das Gutachten ist wichtig, um die Gründung des Gebäudes sicherzustellen und Schäden durch Setzungen oder andere Bodenbewegungen zu vermeiden. Die Kosten für ein Baugrundgutachten sind in der Regel gut investiert.
- Wortvariationen: Bodengutachten, Geotechnischer Bericht
- Internationale Begriffe: EN: Soil survey, FR: Étude de sol, ES: Estudio geotécnico, IT: Indagine geotecnica
- Synonyme: Baugrunduntersuchung
- Abgrenzung: Umweltgutachten
- Verwandte Konzepte: Gründung, Tragfähigkeit, Altlasten, Bodengutachten
- Fachgebiete: Baurecht, Geotechnik
- Anwendungsbereiche: Ermittlung der Baugrundverhältnisse, Sicherstellung der Standsicherheit des Gebäudes, Vermeidung von Bauschäden
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Bauherr
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Der Bauherr ist die natürliche oder juristische Person, die ein Bauvorhaben plant und durchführt oder durchführen lässt. Er trägt die Verantwortung für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die ordnungsgemäße Ausführung des Baus. Der Bauherr kann sich durch Architekten, Ingenieure und Bauunternehmen vertreten lassen, bleibt aber letztendlich für das Bauvorhaben verantwortlich. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist empfehlenswert.
- Wortvariationen: Auftraggeber, Bauverantwortlicher
- Internationale Begriffe: EN: Client, FR: Maître d'ouvrage, ES: Promotor, IT: Committente
- Synonyme: Bauherr
- Abgrenzung: Auftragnehmer
- Verwandte Konzepte: Architekt, Bauunternehmen, Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Fachgebiete: Baurecht
- Anwendungsbereiche: Planung und Durchführung des Bauvorhabens, Einhaltung der Vorschriften, Verantwortung für die Ausführung
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Bauleistungsversicherung
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Die Bauleistungsversicherung, auch Bauwesenversicherung genannt, schützt den Bauherrn vor unvorhergesehenen Schäden am Bauvorhaben während der Bauzeit. Versichert sind beispielsweise Schäden durch Vandalismus, Diebstahl von Baumaterialien, Sturm, Hagel oder Hochwasser. Die Bauleistungsversicherung deckt die Kosten für die Reparatur oder den Wiederaufbau. Sie ist eine wichtige Absicherung für Bauherren.
- Wortvariationen: Bauwesenversicherung
- Internationale Begriffe: EN: Construction all risks insurance, FR: Assurance dommages-ouvrage, ES: Seguro de construcción, IT: Assicurazione CAR
- Synonyme: Bauwesenversicherung
- Abgrenzung: Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Verwandte Konzepte: Vandalismus, Diebstahl, Sturm, Hagel, Hochwasser
- Fachgebiete: Versicherungsrecht
- Anwendungsbereiche: Schutz vor Schäden am Bauvorhaben während der Bauzeit, Deckung der Reparaturkosten, Absicherung des Bauherrn
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Baunebenkosten
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Baunebenkosten sind alle Kosten, die zusätzlich zu den reinen Baukosten für die Errichtung eines Hauses anfallen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für den Grundstückskauf, die Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten, Architekten- und Ingenieurhonorare, Baugenehmigungsgebühren, Versicherungen und die Erschließungskosten. Die Baunebenkosten können einen erheblichen Teil der Gesamtinvestition ausmachen und sollten bei der Finanzplanung berücksichtigt werden.
- Wortvariationen: Nebenkosten des Bauens
- Internationale Begriffe: EN: Ancillary construction costs, FR: Frais annexes de construction, ES: Costes adicionales de construcción, IT: Oneri accessori di costruzione
- Synonyme: Baunebenkosten
- Abgrenzung: Baukosten
- Verwandte Konzepte: Grundstückskauf, Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Architektenhonorar, Erschließungskosten
- Fachgebiete: Baurecht, Finanzrecht
- Anwendungsbereiche: Berücksichtigung aller Kosten neben den reinen Baukosten, realistische Finanzplanung, Vermeidung von finanziellen Engpässen
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Bausparvertrag
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Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, der dem Ansparen von Eigenkapital für den späteren Bau oder Kauf einer Immobilie dient. Er besteht aus einer Ansparphase und einer Darlehensphase. In der Ansparphase zahlt der Bausparer regelmäßig Beiträge ein. Nach Erreichen einer bestimmten Ansparsumme und Zuteilung des Vertrags kann er ein zinsgünstiges Bauspardarlehen in Anspruch nehmen. Bausparverträge werden oft staatlich gefördert.
- Wortvariationen: Bausparen
- Internationale Begriffe: EN: Building society savings plan, FR: Plan épargne logement, ES: Plan de ahorro vivienda, IT: Piano di risparmio casa
- Synonyme: Bausparvertrag
- Abgrenzung: Sparvertrag
- Verwandte Konzepte: Eigenkapital, Bauspardarlehen, Zuteilung, staatliche Förderung
- Fachgebiete: Finanzrecht
- Anwendungsbereiche: Ansparen von Eigenkapital für den Bau oder Kauf einer Immobilie, Inanspruchnahme eines zinsgünstigen Bauspardarlehens, Nutzung staatlicher Förderung
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Blower-Door-Test
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Der Blower-Door-Test ist ein Verfahren zur Überprüfung der Luftdichtheit eines Gebäudes. Dabei wird mit einem Ventilator ein Unter- oder Überdruck im Gebäude erzeugt und die Luftwechselrate gemessen. Der Test dient dazu, Wärmebrücken und unkontrollierte Luftströmungen aufzudecken, die zu Energieverlusten und Bauschäden führen können. Ein Blower-Door-Test ist insbesondere bei Neubauten und energetischen Sanierungen sinnvoll.
- Wortvariationen: Differenzdruck-Messverfahren
- Internationale Begriffe: EN: Blower door test, FR: Test d'étanchéité à l'air, ES: Prueba de estanqueidad al aire, IT: Prova di tenuta all'aria
- Synonyme: Luftdichtheitsprüfung
- Abgrenzung: Thermografie
- Verwandte Konzepte: Luftdichtheit, Wärmebrücke, Energieeffizienz, EnEV
- Fachgebiete: Bauphysik, Energieeffizienz
- Anwendungsbereiche: Überprüfung der Luftdichtheit, Aufdeckung von Wärmebrücken, Verbesserung der Energieeffizienz, Vermeidung von Bauschäden
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Eigenkapital
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Eigenkapital ist das Kapital, das ein Bauherr oder Käufer selbst in die Finanzierung eines Bauvorhabens oder Immobilienerwerbs einbringt. Es kann aus Ersparnissen, Wertpapieren, Schenkungen oder Eigenleistungen bestehen. Je höher der Eigenkapitalanteil, desto geringer ist der Finanzierungsbedarf und desto günstiger sind in der Regel die Konditionen für ein Baudarlehen. Ein hoher Eigenkapitalanteil reduziert das finanzielle Risiko.
- Wortvariationen: Eigenmittel
- Internationale Begriffe: EN: Equity, FR: Fonds propres, ES: Capital propio, IT: Capitale proprio
- Synonyme: Eigenkapital
- Abgrenzung: Fremdkapital
- Verwandte Konzepte: Baudarlehen, Finanzierung, Zinsen, Tilgung
- Fachgebiete: Finanzrecht
- Anwendungsbereiche: Reduzierung des Finanzierungsbedarfs, Verbesserung der Kreditkonditionen, Verringerung des finanziellen Risikos
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Energieausweis
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Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er gibt Auskunft über den Energieverbrauch und die Energieeffizienz des Gebäudes. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis. Der Energieausweis ist bei Neubauten und beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien Pflicht. Er dient als Grundlage für die energetische Beratung und Sanierung.
- Wortvariationen: Energiepass
- Internationale Begriffe: EN: Energy performance certificate, FR: Diagnostic de performance énergétique, ES: Certificado de eficiencia energética, IT: Attestato di prestazione energetica
- Synonyme: Energiepass
- Verwandte Konzepte: Energieverbrauch, Energieeffizienz, EnEV, Heizkosten
- Fachgebiete: Bauphysik, Energieeffizienz
- Anwendungsbereiche: Bewertung der energetischen Qualität, Information über den Energieverbrauch, Grundlage für energetische Sanierung
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Erschließungskosten
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Erschließungskosten sind die Kosten, die für die erstmalige Herstellung der für die Bebauung notwendigen Infrastruktur anfallen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für den Anschluss an das öffentliche Straßennetz, die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung, die Stromversorgung und die Telekommunikation. Die Erschließungskosten werden in der Regel von den Grundstückseigentümern getragen. Sie können einen erheblichen Teil der Baunebenkosten ausmachen.
- Wortvariationen: Anschlusskosten
- Internationale Begriffe: EN: Development costs, FR: Frais de viabilisation, ES: Costes de urbanización, IT: Oneri di urbanizzazione
- Synonyme: Anschlusskosten
- Abgrenzung: Baukosten
- Verwandte Konzepte: Straßenbau, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Stromversorgung, Telekommunikation
- Fachgebiete: Baurecht, Kommunalrecht
- Anwendungsbereiche: Herstellung der notwendigen Infrastruktur, Anschluss des Grundstücks an die öffentlichen Netze, Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer
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Festpreis
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Ein Festpreis ist ein im Bauvertrag vereinbarter Preis, der für die gesamte Bauleistung gilt und sich während der Bauzeit nicht ändert. Er bietet dem Bauherrn Planungssicherheit und schützt vor unvorhergesehenen Kostensteigerungen. Allerdings kann ein Festpreis auch höher sein als bei anderen Preismodellen, da der Bauunternehmer ein Risiko für mögliche Kostensteigerungen einkalkuliert. Ein Festpreis sollte detailliert und umfassend sein.
- Wortvariationen: Pauschalpreis
- Internationale Begriffe: EN: Fixed price, FR: Prix forfaitaire, ES: Precio fijo, IT: Prezzo fisso
- Synonyme: Pauschalpreis
- Abgrenzung: Einheitspreis
- Verwandte Konzepte: Bauvertrag, Baukosten, Planungssicherheit
- Fachgebiete: Baurecht
- Anwendungsbereiche: Planungssicherheit für den Bauherrn, Schutz vor Kostensteigerungen, detaillierte Leistungsbeschreibung erforderlich
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Grundbuch
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Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke und die damit verbundenen Rechte und Lasten verzeichnet sind. Es enthält Angaben zum Eigentümer, zu Belastungen wie Hypotheken oder Grundschulden sowie zu Dienstbarkeiten wie Wegerechten. Das Grundbuch wird vom Grundbuchamt geführt. Ein Auszug aus dem Grundbuch ist erforderlich, um die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück nachzuweisen.
- Wortvariationen: Liegenschaftskataster
- Internationale Begriffe: EN: Land register, FR: Cadastre, ES: Registro de la propiedad, IT: Catasto
- Synonyme: Liegenschaftskataster
- Verwandte Konzepte: Eigentümer, Hypothek, Grundschuld, Dienstbarkeit
- Fachgebiete: Sachenrecht
- Anwendungsbereiche: Nachweis der Eigentumsverhältnisse, Information über Rechte und Lasten, Grundlage für Rechtsgeschäfte mit Grundstücken
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Grunderwerbsteuer
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Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Sie wird vom jeweiligen Bundesland erhoben und ist ein Prozentsatz des Kaufpreises. Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland. Sie ist eine der Baunebenkosten und muss zusätzlich zum Kaufpreis entrichtet werden. Die Grunderwerbsteuer ist in der Regel innerhalb eines Monats nach Kaufvertragsabschluss fällig.
- Internationale Begriffe: EN: Real estate transfer tax, FR: Droits de mutation, ES: Impuesto sobre transmisiones patrimoniales, IT: Imposta di registro
- Synonyme: Grunderwerbsteuer
- Verwandte Konzepte: Grundstückskauf, Kaufpreis, Bundesland
- Fachgebiete: Steuerrecht
- Anwendungsbereiche: Steuerliche Belastung beim Grundstückserwerb, Finanzierung der Landeshaushalte, zusätzliche Kosten beim Immobilienkauf
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Grundschuld
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Die Grundschuld ist ein dingliches Recht an einem Grundstück, das zur Sicherung einer Forderung dient. Sie wird im Grundbuch eingetragen und berechtigt den Gläubiger, das Grundstück zu verwerten, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Die Grundschuld ist eine übliche Form der Kreditsicherung bei der Baufinanzierung. Sie bleibt auch dann bestehen, wenn die gesicherte Forderung bereits getilgt ist.
- Wortvariationen: Hypothek
- Internationale Begriffe: EN: Land charge, FR: Charge foncière, ES: Carga hipotecaria, IT: Ipoteca
- Synonyme: Hypothek
- Verwandte Konzepte: Baudarlehen, Kredit, Grundbuch, Zwangsvollstreckung
- Fachgebiete: Sachenrecht
- Anwendungsbereiche: Sicherung von Krediten, Möglichkeit der Grundstücksverwertung, Eintragung im Grundbuch
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